Um ausländische Berufsabschlüsse besser einschätzen zu können und Migrantinnen / Migranten bessere Arbeitsmarktchancen zu ermöglichen, benötigen die Unternehmen valide und transparente Informationen über die im Ausland erworbenen beruflichen Kompetenzen. Dies gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Sie verfügen zumeist nicht über die notwendigen Ressourcen zur Bewertung der Aussagekraft von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und zur Feststellung von beruflichen Kompetenzen. Künftig sollen im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in einem möglichst einheitlichen Verfahren auf ihre Gleichwertigkeit in Bezug auf einen deutschen Abschluss überprüft werden. Das gesetzlich geregelte Verfahren zur Bewertung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen stützt sich primär auf den Vergleich von ausländischen und inländischen Berufsabschlüssen, die über Zeugnisse formal nachgewiesen sind (Äquivalenzprüfung von Formalqualifikationen). Für den Fall, dass die Antragsteller/innen die für die Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht vorlegen können, können sonstige geeignete Verfahren zur Feststellung der beruflichen Handlungskompetenzen zum Einsatz kommen. Die dafür erforderlichen Instrumente zur Fremdeinschätzung und Dokumentation von berufspraktischen Handlungskompetenzen sind in den Handwerkskammern bisher noch nicht implementiert.
Anmelden, um den ganzen Beitrag zu lesen